Integrierte Versorgung

 Zusammenspiel mehrerer medizinischer Fachkräfte, die Hand in Hand zusammenarbeiten. Insbesondere bei:

 

  • Bandscheibenoperationen
  • Schmerztherapie z.B. Wirbelsäule
  • Kreuzbandersatz
  • Knieendoprothetik
  • Hüftendoprothetik
  • Komplexe Operationen  (Schulter oder Fuß)

Was bedeutet der Begriff?

Unter integrierter Versorgung (IV) versteht man die fachübergreifende Versorgung von Patienten, für die Leistungsanbieter aus verschiedenen Sektoren abgestimmt zusammenarbeiten. Außer Haus- und Fachärzten können auch Krankenhäuser, Einrichtungen wie etwa Medizinische Versorgungszentren oder nicht - ärztliche Partner wie Apotheker, Physiotherapeuten daran teilnehmen, Voraussetzung für ein solches Leistungsangebot ist ein Vertragsabschluss zwischen einer oder mehreren Krankenkassen und den Leistungserbringern. Für Versicherte ist die Teilnahme freiwillig. .