Zusammenspiel mehrerer medizinischer Fachkräfte, die Hand in Hand zusammenarbeiten. Insbesondere bei:
Was bedeutet der Begriff?
Unter integrierter Versorgung (IV) versteht man die fachübergreifende Versorgung von Patienten, für die Leistungsanbieter aus verschiedenen Sektoren abgestimmt zusammenarbeiten. Außer Haus- und Fachärzten können auch Krankenhäuser, Einrichtungen wie etwa Medizinische Versorgungszentren oder nicht - ärztliche Partner wie Apotheker, Physiotherapeuten daran teilnehmen, Voraussetzung für ein solches Leistungsangebot ist ein Vertragsabschluss zwischen einer oder mehreren Krankenkassen und den Leistungserbringern. Für Versicherte ist die Teilnahme freiwillig. .